VIBSS: Aktuelle Coronaschutzverordnung - Positive Nachrichten für den Sport! - StadtSportBund Velbert e.V.

Relevant ist der Inzidenzwert im jeweiligen Kreis bzw. der kreisfreien Stadt. Bei Überschreitung eines Wertes von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen greift die sogenannte „Notbremse“, die in § 16 der CoronaSchVO erläutert wird.

VIBSS: Aktuelle Coronaschutzverordnung – Positive Nachrichten für den Sport!


Auf der Seite vom Kreis Mettmann finden sich neben dem täglichen Sachstand zur Cornalage unter anderem nachfolgende wissenswerte Informationen:

  • Einreisebestimmungen
  • Finanzielle Hilfen
  • Impfung
  • Lieferdienste des lokalen Einzelhandels
  • Multilingual information
  • Notfallkontakte
  • Quarantänepflicht
  • Testmöglichkeiten im Kreis Mettmann
  • Verordnungen & Beschlüsse

https://www.sonderlage-kreis-mettmann.de/