Relevant ist der Inzidenzwert im jeweiligen Kreis bzw. der kreisfreien Stadt. Bei Überschreitung eines Wertes von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen greift die sogenannte „Notbremse“, die in § 16 der CoronaSchVO erläutert wird.
VIBSS: Aktuelle Coronaschutzverordnung – Positive Nachrichten für den Sport!
Auf der Seite vom Kreis Mettmann finden sich neben dem täglichen Sachstand zur Cornalage unter anderem nachfolgende wissenswerte Informationen:
- Einreisebestimmungen
 - Finanzielle Hilfen
 - Impfung
 - Lieferdienste des lokalen Einzelhandels
 - Multilingual information
 - Notfallkontakte
 - Quarantänepflicht
 - Testmöglichkeiten im Kreis Mettmann
 - Verordnungen & Beschlüsse
 
https://www.sonderlage-kreis-mettmann.de/